Tipps Stellenbewerbung

Der erste Eindruck von dir ist entscheidend, wenn du auf der Suche nach Arbeit bist. Überlass nichts dem Zufall, wenn du deine Bewerbungsunterlagen einreichest oder du dich das erste Mal persönlich bei einer Stellenvermittlung oder einem potenziellen Arbeitgeber vorstellst.

Nachfolgend stellen wir dir hilfreiche Tipps zur Verfügung.

Bewerbungsunterlagen

  • Das Bewerbungsschreiben fasst zusammen, wieso gerade du für die ausgeschriebene Stelle qualifiziert und motiviert bist.
  • Der Lebenslauf enthält deine persönlichen Daten und beschreibt lückenlos deine Ausbildungen und beruflichen Erfahrungen.
  • Die Zeugnisse und Zertifikate bestätigen deine Ausbildungen und Berufserfahrungen.
  • Die Niederlassungs- und Arbeitsbewilligung, sofern bereits vorhanden.

 

Vorstellungsgespräch

  • Informiere dich im Vorfeld bestmöglich über die ausgeschriebene Stelle und den potenziellen Arbeitgeber oder die Stellenvermittlung.
  • Bereite dir die wichtigsten Fragen vor zu der Firma, der Stelle und den Anstellungsbedingungen.
  • Überlege dir vor dem Gespräch mögliche Antworten auf die gängigen Fragen (Grund für den Stellenwechsel, Erwartungen an neue Stelle, Zielsetzungen für die Zukunft, deine Stärken und Schwächen, besondere Fähigkeiten).
  • Achte auf angemessene, saubere Kleidung und deine Körpersprache – eine offene Haltung und ein ehrliches Lächeln hinterlassen immer einen guten Eindruck.

Tipps Temporärvertrag

Wer eine Temporärstelle sucht, muss sich für eine Stellenvermittlung entscheiden. Es ist wichtig, dass du deine Rechte sowie die Pflichten der Stellenvermittlung kennst. Lies die nachfolgend wertvollen Informationen, die dir die Auswahl eines zuverlässigen Vermittlers erleichtern.

Bewilligungspflicht

Das gewerbsmässige Vermitteln von Arbeitnehmern ist bewilligungspflichtig. Wende dich daher nur an Stellenvermittlungen, die über die entsprechenden Bewilligungen verfügen. Arbeitsverträge, welche mit Temporärbüros ohne Bewilligung abgeschlossen werden, sind nichtig.

 

Arbeitsvertrag

Sofern ein Arbeitseinsatz länger als sechs Stunden dauert, muss gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Nimm einen Temporäreinsatz nicht an, wenn dir ein Büro keinen schriftlichen Vertrag vorlegen will. Der Arbeitsvertrag besteht üblicherweise aus Rahmenvertrag und Einsatzvertrag.

 

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen bei einem unbefristeten temporären Einsatz sind gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz wie folgt geregelt:

  • In den ersten 3 Monaten: Mindestens 2 Tage
  • Vom 4. bis und mit 6. Monat: Mindestens 7 Tage
  • Ab dem 7. Monat: Mindestens 1 Monat

 

Krankheit

Wirst du bei Krankheit mehr als die ersten drei Tage nicht bezahlt, solltest du den Vertrag nicht unterschreiben. Üblich sind 80 % des Lohnes bei einer Wartefrist von zwei bis drei Tagen während maximal 720 Tagen.

Spesen

Akzeptiere keine überhöhten Spesenvergütungen. Im Falle von Arbeitslosigkeit, Unfall, Krankheit sowie auch bezüglich AHV und BVG werden die Spesen nicht für die Leistungsberechnung berücksichtigt. Spesen sind grundsätzlich in ihrer tatsächlichen Höhe oder gemäss ave GAV zu entschädigen. Bei Nachweis kann auf eine Stundenpauschale abgestellt werden.

 

Festanstellung

Vereinbarungen, die es dir verunmöglichen oder erschweren nach Ende des Einsatzes in den Einsatzbetrieb überzutreten, sind nichtig. Solche Verträge solltest du grundsätzlich nicht unterschreiben.

 

Lohn

Der vereinbarte Lohn ist gemäss nachfolgendem Beispiel im Vertrag detailliert auszuweisen.

Grundlohn 27.00  
Anteil Ferien 2.87 10.64%
Feiertage 0.97 3.60%
13. Monatslohn 2.57 8.33%
Total 33.41  

 

 

Hilfe

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